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Nutzungsbedingungen

    § 1 – Mietgegenstand “Gästewohnung”

    1. Die Wohngemeinschaft Pädagogischer Verein eG Lisztstr. 43, 22763 Hamburg, im folgenden kurz – Vermieter – genannt, überläßt dem Mitglied xxx (Mitgliedsnr. xxx) vom xxx bis xxx die Gästewohnung des Vermieters in der Griegstr.31, 22763 Hamburg.
    2. Die in Ziffer 1 bezeichnete Gästewohnung besteht aus: Wohnraum mit Doppelbett und Schlafsofa, TV, WLAN, Küche, Schlafraum mit zwei weiteren Betten, Bad mit Badewanne und WC.

    § 2 – Schlüsselübergabe

    1. Den Schlüssel für die Gästewohnung in der Griegstr.31 DG rechts (“Willkommen”) können Sie am ersten Nutzungstag ab 16:00h dem Schlüsseltresor neben der Hauseingangstür entnehmen. Die dafür erforderliche PIN wird Ihnen am Abend vorher per Mail zugeschickt.
    2. Bei der Abreise soll die Wohnung bitte sauber hinterlassen und der Schlüssel bis spätestens 10:00h in den Schlüsseltresor zurück gelegt werden. Wir wünschen Ihrem Gast einen angenehmen Aufenthalt in unserer Gästewohnung.

    § 3 – Vertragsbedingungen für die vermietete Gästewohnung

    1. Die Gästewohnung wird dem Mitglied in sauberem Zustand übergeben und ist besenrein zu hinterlassen; dazu gehört auch die Reinigung von Geschirr und Besteck. Die Endreinigung wird durch den Vermieter für ein Entgelt von 20 € durchgeführt.
    2. Aus Rücksichtnahme gegenüber den in der Umgebung wohnenden Menschen sind alle Nutzer und Besucher der Gästewohnung gehalten, vermeidbare Geräuschbelästigungen unbedingt zu unterlassen. Die allgemein geltenden Ruhezeiten von 13:00 bis 15:00 Uhr und von 22:00 bis 07:00 Uhr sind einzuhalten.
    3. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre dürfen die Gästewohnung nur gemeinsam mit erwachsenen Familienangehörigen nutzen.
    4. Feiern in der Gästewohnung sind nicht gestattet.
    5. Die Gästewohnung ist eine absolute Nicht-Raucher-Wohnung. Daher ist Rauchen nicht gestattet.
    6. Haustiere dürfen in der Wohnung nicht gehalten werden.
    7. Bettwäsche und Handtücher gehören nicht zur Ausstattung der Gästewohnung, sondern sind vom Mitglied/den Nutzern der Wohnung zu stellen.
    8. Es ist darauf zu achten, dass zum Zeitpunkt der Beendigung der Nutzung sämtliche Fenster und Türen sowie die Wasserhähne geschlossen und die Elektrogeräte sowie das Licht ausgeschaltet sind. Ebenso ist die Heizung – sofern sie eingeschaltet war – auf Minimaltemperatur abzusenken.
    9. Das Mitglied und seine Gäste haben das Mietobjekt und das darin befindliche Inventar pfleglich zu behandeln. Mängel und Störungen an den technischen Einrichtungen bzw. Anlagen und dem Inventar sind der Geschäftsstelle des Vermieters zu melden.
    10. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen die vorstehenden Regelungen behält sich der Vermieter vor, die Gästewohnung sofort räumen zu lassen und das Mitglied und seine Gäste von der weiteren Nutzung auszuschließen.
    11. Die Benutzung der Gästewohnung und deren Einrichtung geschieht auf eigene Gefahr. Der Vermieter haftet weder für Sachschäden noch für Personenschäden.
    12. Für sämtliche durch das Mitglied oder seine Gäste am Gebäude, den technischen Einrichtungen bzw. Anlagen und dem Inventar verursachten Schäden haftet das Mitglied dem Vermieter gegenüber.
    13. Die Vorschriften des § 545 BGB, wonach das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit verlängert wird, sofern nicht der Mieter oder Vermieter seinen entgegenstehenden Willen binnen einer Frist von zwei Wochen dem anderen Teil gegenüber erklärt, findet keine Anwendung.
    14. Andere als im Vertrag getroffene Vereinbarungen bestehen nicht. Nebenabreden sind nicht getroffen.
    15. Der Vermieter kann den Mietvertrag bei höherer Gewalt oder sonstigen nicht vorhersehbaren Ereignissen (Einbruch, Wasser-, Sturm-, Brandschäden etc.) kündigen.
    16. Eine Rückerstattung bzw. ein Erlass des Nutzungsentgeltes an das Mitglied ist nach verbindlicher Reservierung und Bestätigung nur möglich, wenn eine anderweitige Vermietung der Gästewohnung zustande kommt.
    17. Änderungen zu den vorstehenden Vertragsbedingungen behält sich der Vermieter vor.

    Stand 24.10.2022 / Gerichtsstand ist Hamburg